Vollständige Räumung
Wohnungsauflösung in Berlin
Eine Wohnung aufzulösen ist selten nur eine Räumung. Meist steht ein Umzug ins Heim, ein Auszug ins Ausland oder ein Todesfall dahinter. Wir übernehmen den praktischen Teil vollständig, damit Sie sich um das Übrige kümmern können.
- Komplette Räumung inklusive Keller und Dachboden
- Dokumente und Persönliches werden aussortiert und übergeben
- Besenreine Übergabe, auf Wunsch Endreinigung
- Vertretung beim Übergabetermin mit dem Vermieter möglich
Beratung und Besichtigung kosten nichts. Sie erhalten einen Festpreis, bevor Sie zusagen.
Ablauf in fünf Schritten
- Besichtigung. Wir sehen uns alle Räume an, auch Keller, Dachboden und Balkon, und halten fest, was bleibt.
- Festpreis. Sie erhalten ein schriftliches Angebot inklusive Entsorgung und Übergabe. Nachforderungen gibt es nicht.
- Sortieren. Persönliches, Unterlagen und Wertsachen werden separat gesammelt und Ihnen übergeben.
- Räumen. Möbel und Hausrat werden ausgeräumt, Wertstoffe getrennt und ordnungsgemäß entsorgt.
- Übergeben. Die Wohnung wird besenrein hinterlassen, auf Wunsch gereinigt und an den Vermieter übergeben.
Wenn ein Todesfall dahintersteht
Dann ist die Räumung meist der letzte Schritt in einer ohnehin belastenden Zeit, und oft wohnen die Angehörigen nicht in Berlin. Wir arbeiten in solchen Fällen mit besonderer Sorgfalt: Nichts wird weggeworfen, ohne dass Sie es gesehen haben, Fotoalben und Papiere werden vollständig gesichert und alles Persönliche wird gesammelt statt sortiert. Wenn Sie nicht anreisen können, halten wir Sie mit Fotos auf dem Laufenden und übernehmen den Übergabetermin.
Bevor geräumt wird, sollte die Erbenstellung geklärt sein. Wer räumen lässt, ohne dazu berechtigt zu sein, haftet unter Umständen gegenüber Miterben. Im Zweifel warten Sie den Erbschein ab oder holen sich eine schriftliche Zustimmung aller Beteiligten.
Was zusätzlich anfallen kann
Vermieter verlangen bei der Rückgabe manchmal mehr als besenrein, etwa das Entfernen von Dübeln, Bodenbelägen oder Einbauten. Solche Arbeiten können wir mit übernehmen, sie stehen dann als eigene Position im Angebot. Auch eine Endreinigung lässt sich direkt anschließen. Soll ein Teil des Hausrats erhalten bleiben, lagern wir ihn ein, siehe Einlagerung.
Fragen zur Wohnungsauflösung
Wie schnell muss eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?
Das Mietverhältnis läuft nach dem Tod des Mieters weiter und kann von den Erben mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, in vielen Fällen zum Ende des übernächsten Monats. Sie haben also mehr Zeit, als es sich anfühlt. Trotzdem sollten Sie früh mit dem Vermieter sprechen, oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden.
Was passiert mit Unterlagen und persönlichen Dingen?
Wir sammeln Dokumente, Fotos, Schmuck und alles, was persönlich wirkt, separat ein und übergeben es Ihnen in Kisten. Das gehört bei uns zum Auftrag und wird nicht extra berechnet, denn genau diese Dinge lassen sich nicht wiederbeschaffen.
Können Sie die Wohnung an den Vermieter übergeben?
Ja, wenn Sie uns dazu bevollmächtigen. Wir nehmen den Termin wahr, führen das Protokoll und dokumentieren den Zustand mit Fotos. Für Angehörige, die nicht in Berlin wohnen, ist das oft der entscheidende Punkt.
Wird Wertvolles angerechnet?
Wenn verwertbare Möbel, Sammlungen oder Geräte dabei sind, rechnen wir den Erlös gegen die Kosten. Wir sagen aber offen, wenn nichts dabei ist, was den Aufwand deckt. Alles andere wäre ein leeres Versprechen.
Wir beraten ohne Druck
Rufen Sie an, auch wenn noch nicht alles entschieden ist. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge.