Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lassen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und umziehen müssen, kann das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen. Entscheidend sind zwei Dinge: Der Umzug muss notwendig sein, und die Zusicherung muss vorliegen, bevor Sie etwas unterschreiben. Beides wird häufig in der falschen Reihenfolge erledigt, und dann bleibt die Rechnung an Ihnen hängen.
Der Ablauf in fünf Schritten
Vor der Wohnungssuche zum Amt
Sprechen Sie mit dem Jobcenter, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Die Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten muss vorher vorliegen, sonst bleiben Sie auf der Differenz sitzen.
Umzugsgrund darlegen
Der Umzug muss notwendig sein. Anerkannt werden unter anderem Aufnahme einer Arbeit, zu hohe Miete, gesundheitliche Gründe, Trennung, Zuwachs in der Familie oder eine unzumutbare Wohnsituation.
Kostenvoranschläge einholen
In der Regel verlangt das Jobcenter mehrere Angebote von Umzugsunternehmen. Achten Sie darauf, dass alle denselben Leistungsumfang abbilden, sonst ist der Vergleich wertlos.
Antrag stellen und Bescheid abwarten
Reichen Sie Antrag, Begründung und Angebote ein. Beauftragen Sie erst nach dem Bescheid. Wer vorher unterschreibt, riskiert, die Rechnung selbst zu tragen.
Umzug durchführen und abrechnen
Nach dem Umzug reichen Sie die Rechnung ein. Häufig wird direkt an das Unternehmen überwiesen. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sie den Anforderungen des Amtes entspricht.
Welche Kosten überhaupt in Frage kommen
Umzugskosten sind im Sozialrecht nicht ein einziger Topf, sondern mehrere Positionen, die getrennt beantragt und getrennt entschieden werden. Dazu zählen üblicherweise die Beauftragung eines Umzugsunternehmens oder alternativ ein Mietfahrzeug mit Helferpauschale, das Verpackungsmaterial, in vielen Fällen die Halteverbotszone und je nach Lage eine doppelte Miete im Übergangsmonat. Die Kaution wird in der Regel nicht geschenkt, sondern als Darlehen gewährt, das später in Raten einbehalten wird. Genossenschaftsanteile werden häufig genauso behandelt.
Getrennt davon steht die Erstausstattung für die Wohnung. Sie greift, wenn erstmals Bedarf an Möbeln oder Haushaltsgeräten entsteht, nicht aber für den Ersatz vorhandener Einrichtung. Auch Renovierungskosten werden gesondert geprüft, je nachdem, ob der alte Vertrag Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und ob die neue Wohnung ohne Anstrich übergeben wird. Welche dieser Positionen in Ihrem Fall anerkannt werden, entscheidet immer das zuständige Jobcenter. Fragen Sie deshalb im Erstgespräch nach dem Merkblatt Ihres Standorts und beantragen Sie lieber eine Position zu viel als eine zu wenig.
Die Zusicherung und warum die Reihenfolge alles entscheidet
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, braucht es die Zusicherung des Jobcenters zur Übernahme der Kosten für die neue Unterkunft. Sie ist keine Formalie: Liegt sie nicht vor und ist die neue Miete höher als der Richtwert, kann es sein, dass die Differenz dauerhaft bei Ihnen bleibt. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen, hier wird ein Auszug aus der elterlichen Wohnung ohne vorherige Zusicherung in der Regel nicht anerkannt.
Die Angemessenheit der Miete richtet sich nach der Haushaltsgröße. Für Berlin gibt es dafür Richtwerte, die regelmäßig angepasst werden, weshalb hier keine Zahlen stehen, die nächstes Jahr falsch wären. Lassen Sie sich die aktuellen Werte nennen, bevor Sie mit der Wohnungssuche beginnen, und legen Sie das Wohnungsangebot mit der Mietbescheinigung des Vermieters vor, solange Sie noch nichts unterschrieben haben. Erst danach folgt der zweite Schritt, nämlich der Antrag auf die Umzugskosten selbst.
Diese Unterlagen sollten Sie beisammenhaben
- Antrag auf Übernahme der Umzugskosten, formlos schriftlich reicht in der Regel aus
- Begründung, warum der Umzug notwendig ist, bei gesundheitlichen Gründen mit ärztlicher Bescheinigung
- Wohnungsangebot und Mietbescheinigung des neuen Vermieters mit Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten
- Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten für die neue Wohnung
- Zwei bis drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen, alle mit demselben Leistungsumfang
- Kündigungsbestätigung des alten Vermieters, sobald sie vorliegt
- Bankverbindung, falls das Amt an Sie und nicht direkt an das Unternehmen zahlt
Reichen Sie alles gebündelt ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Nachgereichte Einzelblätter verlängern die Bearbeitung erfahrungsgemäß am stärksten.
Was in den Kostenvoranschlag gehört
Ämter prüfen auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ein brauchbarer Voranschlag nennt deshalb beide Adressen mit Etage, die Wohnungsgröße, die geplante Teamgröße, den Fahrzeugtyp, den Zeitrahmen und alle Zusatzposten einzeln: Halteverbotszone, Kartons, Möbelmontage. Nur dann kann das Amt zwei Angebote wirklich vergleichen.
Wir stellen solche Voranschläge kostenlos aus. Sagen Sie einfach bei der Anfrage dazu, dass er fürs Jobcenter gedacht ist.
Selbsthilfe statt Firma?
Manche Jobcenter schlagen vor, den Umzug in Eigenregie mit Mietwagen und Helfern zu erledigen und dafür eine Pauschale zu zahlen. Das ist zulässig, aber nicht immer sinnvoll. Bei einer Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder wenn Sie niemanden zum Tragen haben, sollten Sie das im Antrag begründen. In solchen Fällen wird ein Unternehmen regelmäßig anerkannt.
Fristen im Blick behalten
Zwischen Antrag und Bescheid vergehen oft mehrere Wochen. Rechnen Sie diese Zeit ein, bevor Sie einen Umzugstermin zusagen. Und denken Sie an die Halteverbotszone, die zusätzlich zwei Wochen Vorlauf braucht. Wer beides parallel startet, verliert am wenigsten Zeit.
Praktisch hat sich bewährt, den Umzugstermin zunächst nur vorzumerken statt fest zuzusagen. Wir halten einen Termin unverbindlich frei, bis der Bescheid da ist, und bestätigen ihn erst danach schriftlich. So verlieren Sie keinen Platz im Kalender und gehen trotzdem keine Verpflichtung ein, die das Amt später nicht deckt.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen; die genaue Frist und der richtige Adressat stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Lesen Sie zuerst die Begründung: Häufig scheitert es nicht an der Sache, sondern an einer fehlenden Unterlage, einem Angebot, das nicht vergleichbar war, oder daran, dass die Notwendigkeit des Umzugs zu knapp beschrieben wurde. In diesen Fällen genügt oft eine Ergänzung.
Wenn es um die inhaltliche Bewertung geht, holen Sie sich Unterstützung bei einer Sozialberatung, einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle für Erwerbslose. Wir sind Umzugsunternehmen und geben bewusst keine Rechtsberatung. Was wir liefern können, ist ein sauberer, prüffähiger Voranschlag und auf Wunsch eine schriftliche Erläuterung, warum eine bestimmte Teamgröße, ein größeres Helferteam oder ein Möbellift in Ihrem Fall nötig ist. Genau diese Begründung fehlt vielen abgelehnten Anträgen.
Was Sie parallel schon erledigen können
Die Wartezeit auf den Bescheid lässt sich nutzen. Aussortieren senkt das Volumen und damit die Summe im Voranschlag, was die Chance auf eine Bewilligung erhöht, weil das Amt auf Wirtschaftlichkeit schaut. Kartons können Sie früh besorgen, packen kostet nichts und spart am Umzugstag Arbeitszeit. Die Termine beim Bürgeramt und die Kündigung der Verträge hängen ohnehin nicht am Bescheid. Eine Übersicht aller Schritte in zeitlicher Reihenfolge finden Sie in der Umzugscheckliste, die Einzelposten mit Beträgen unter Preise.
Dieser Text beschreibt, wie die Abläufe in der Praxis aussehen, mit der wir als Umzugsunternehmen täglich zu tun haben. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der Behörde. Verbindlich ist immer, was Ihr zuständiges Jobcenter oder Sozialamt schriftlich mitteilt.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Übernimmt das Jobcenter wirklich den kompletten Umzug?
Wenn der Umzug notwendig ist und vorher zugesichert wurde, werden die angemessenen Kosten übernommen. Angemessen heißt in der Praxis: das wirtschaftlichste der eingereichten Angebote. Zusatzleistungen wie Vollservice-Packen werden nur bei besonderem Bedarf anerkannt, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?
Meist zwei bis drei, die genaue Zahl steht im Merkblatt Ihres Jobcenters. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie sich die Mühe machen, fünf Angebote einzuholen.
Stellen Sie einen Kostenvoranschlag für das Amt aus?
Ja, kostenlos und mit allen Positionen einzeln ausgewiesen, wie es die Ämter verlangen. Sagen Sie uns bei der Anfrage, dass der Voranschlag für das Jobcenter ist, dann stellen wir ihn passend aus.
Werden auch Kaution und Umzugskartons übernommen?
Die Mietkaution wird üblicherweise als Darlehen gewährt, das Sie zurückzahlen. Umzugskartons und Material können Teil der Umzugskosten sein, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Deshalb listen wir sie getrennt auf.
Was gehört zur Erstausstattung und wer bekommt sie?
Die Erstausstattung für die Wohnung ist eine eigene Leistung neben den Umzugskosten und deckt Möbel und Haushaltsgeräte ab, wenn erstmals Bedarf entsteht, etwa bei der ersten eigenen Wohnung, nach einer Trennung oder nach einem Wohnungsbrand. Sie ist kein Ersatz für vorhandene Möbel, die beim Umzug einfach mitkommen. Ob sie als Pauschale oder als Einzelbewilligung gewährt wird, entscheidet Ihr Jobcenter, deshalb sollte dieser Antrag getrennt vom Umzugsantrag gestellt werden.
Was, wenn ich Wohngeld oder Bürgergeld beziehe?
Die Zuständigkeit unterscheidet sich: Beim Bürgergeld ist es das Jobcenter, bei Grundsicherung im Alter das Sozialamt. Der Ablauf ist in beiden Fällen ähnlich, die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen.
Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern
Wir stellen den Voranschlag mit allen Positionen einzeln aus, so wie ihn Jobcenter und Sozialämter benötigen. Kostenlos und unverbindlich.