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Umzugsunternehmen Berlin Steglitz

Vom Haus in die Wohnung, mit Zeit dafür

Seniorenumzug in Berlin

Wer im Alter umzieht, zieht fast immer in etwas Kleineres: aus dem Haus in die Wohnung, aus der großen Altbauwohnung ins betreute Wohnen. Aus 60 oder 70 Kubikmetern werden dann 25. Das ist keine Frage des Tragens, sondern eine Frage des Aussortierens, und dafür nehmen wir uns die Zeit, die es braucht.

  • Wir packen ein und räumen wieder ein, Tragen ist nur ein Teil davon
  • Absprachen laufen auf Wunsch über Angehörige in anderen Städten
  • Was nicht mitkommt, lösen wir auf oder entsorgen es
  • Kostenvoranschlag in der Form, die Pflegekasse oder Sozialamt verlangt

Beratung und Besichtigung kosten nichts. Sie erhalten einen Festpreis, bevor Sie zusagen.

Umzugshelfer räumt behutsam Geschirr in einen Umzugskarton

Der Unterschied zum normalen Umzug

Beim klassischen Wohnungsumzug zählt Tempo. Hier zählt etwas anderes: dass am Abend eine Wohnung steht, in der man sich sofort zurechtfindet. Deshalb arbeiten wir in anderer Reihenfolge. Zuerst Bett, Sessel, Küche und Bad, damit das Wesentliche funktioniert. Erst danach kommt der Rest. Vertraute Dinge stellen wir so auf, wie sie vorher standen, sofern der neue Grundriss es zulässt.

Genauso wichtig ist das Aussortieren. Von einer Vierzimmerwohnung in zwei Zimmer zu ziehen bedeutet, sich von etwa der Hälfte des Hausrats zu trennen. Das muss niemand allein an einem Nachmittag entscheiden. Wir planen den Termin so, dass vorher genug Zeit bleibt, und übernehmen die Auflösung im Anschluss.

Umzug ins Pflegeheim oder betreute Wohnen

Hier steht meist wenig Zeit zur Verfügung, weil ein Platz kurzfristig frei wird. Dann gilt: Was in das Zimmer passt, kommt mit, der Rest wird eingelagert oder aufgelöst. Wir stimmen mit der Einrichtung ab, wann angeliefert werden kann, denn viele Häuser haben feste Zeitfenster und Aufzugsregelungen. Die alte Wohnung übergeben wir auf Wunsch besenrein an den Vermieter.

Kosten und Zuschüsse

Abgerechnet wird wie bei jedem anderen Umzug, nach Stunden oder pauschal. Weil beim Seniorenumzug mehr Arbeit bei uns liegt als beim Selbstpacken, kalkulieren wir gern nach Aufwand und weisen jede Position einzeln aus. Das brauchen Sie ohnehin, wenn Pflegekasse, Sozialamt oder das Jobcenter beteiligt sind. Zu Letzterem finden Sie Details auf der Seite Umzugskosten vom Jobcenter.

Eine Größenordnung: Eine Dreizimmerwohnung liegt pauschal ab 899 Euro. Kommt der Packservice dazu, rechnen wir ihn mit dem Stundensatz für Helfer ohne Fahrzeug, drei Leute kosten 54 Euro je Stunde, ein normaler Packtag dauert sechs bis acht Stunden. Kartons kosten 2,40 Euro im Kauf oder 1 Euro Miete je Woche, Kleiderboxen 14 Euro. Wird die alte Wohnung übergeben, kommt die Endreinigung ab 3,20 Euro je Quadratmeter dazu, und was aufbewahrt werden soll, liegt ab 11 Euro je Kubikmeter und Monat im Lager. Für eine Dreizimmerwohnung mit 70 Quadratmetern, einem Packtag von sieben Stunden und anschließender Endreinigung ergibt das 899 Euro plus 378 Euro plus 224 Euro, zusammen rund 1.500 Euro.

Für Anträge bei Pflegekasse oder Sozialamt reicht dieser Überschlag nicht, dort wird ein Kostenvoranschlag mit einzelnen Positionen verlangt. Den bekommen Sie von uns nach der Besichtigung schriftlich, mit Datum und Gültigkeitsdauer, damit die Behörde damit arbeiten kann. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer zuerst umzieht und danach fragt, bekommt in aller Regel nichts mehr.

Aussortieren, wenn die neue Wohnung kleiner ist

Der schwierigste Teil passiert vor dem Umzugstag. Hilfreich ist ein Maßband und der Grundriss der neuen Wohnung: Was nicht an eine Wand passt, muss auch nicht diskutiert werden. Bei einem Zimmer im Pflegeheim ist die Auswahl schnell klar, dort passen meist Sessel, Kommode, ein kleiner Tisch und persönliche Dinge, das Bett stellt die Einrichtung. Beim betreuten Wohnen ist mehr Spielraum, dafür sind Bad und Flur breiter geschnitten und die Zimmer entsprechend kleiner als in einer Altbauwohnung gleicher Fläche.

Bewährt hat sich, in drei Durchgängen zu entscheiden statt in einem. Erster Durchgang: alles, was eindeutig mitkommt, wird markiert. Zweiter Durchgang: alles, was eindeutig geht. Was übrig bleibt, kommt in den dritten Durchgang, und dafür sollten ein paar Tage Abstand liegen. Wer versucht, alle drei an einem Nachmittag zu erledigen, entscheidet am Ende aus Erschöpfung und bereut es später.

Für das, was nicht mitkommt, gibt es drei Wege: Familie und Bekannte, gemeinnützige Abnehmer, Entsorgung. Größere Restbestände laufen als Wohnungsauflösung im selben Auftrag. Stücke mit Wert, an denen jemand hängt, lagern wir lieber ein, als sie unter Zeitdruck wegzugeben. Die Einlagerung beginnt bei 11 Euro je Kubikmeter und Monat, und die Entscheidung lässt sich damit später in Ruhe treffen, wenn die neue Wohnung eingerichtet ist und man sieht, was fehlt.

Wenn die Angehörigen nicht in Berlin wohnen

Dann läuft die Abstimmung anders herum: Sie entscheiden, wir sind vor Ort. Die Besichtigung machen wir per Videoanruf, dabei gehen wir Raum für Raum durch und halten fest, was mitkommt. Sie brauchen dafür kein besonderes Programm, ein Telefon mit Kamera genügt. Anschließend bekommen Sie das Angebot schriftlich und können in Ruhe mit Geschwistern oder Betreuern sprechen.

Am Umzugstag selbst reicht eine Vertrauensperson vor Ort, die aufschließt und im Zweifel entscheiden darf. Wenn niemand kommen kann, arbeiten wir mit einer schriftlichen Vollmacht und dokumentieren mit Fotos: den Zustand vor dem Räumen, die Wohnung nach dem Auszug und die eingerichteten Räume am neuen Ort. Auch die Schlüsselübergabe an Hausverwaltung oder Einrichtung können wir gegen Quittung übernehmen. Das ersetzt keine Anreise, spart aber die Fahrt genau dann, wenn sie nicht möglich ist.

Fehler, die wir häufig sehen

  • Der Antrag bei Pflegekasse oder Sozialamt wird erst nach dem Umzug gestellt, damit ist der Zuschuss verloren
  • Die neue Wohnung wird nach Gefühl möbliert und nicht nach Maß, dann steht der Schrank im Weg zum Bad
  • Vertraute Kleinigkeiten wie Wecker, Lesebrille oder Radio wandern in einen unbeschrifteten Karton und sind am Abend nicht auffindbar
  • Medikamente und Papiere werden mit eingepackt, statt in einer eigenen Tasche mitgeführt zu werden
  • Der alte Telefonanschluss wird gekündigt, bevor der neue geschaltet ist
  • Angehörige planen Aussortieren, Umzug und Wohnungsübergabe für ein einziges Wochenende ein

Fristen, die vor dem Umzugstag liegen

Bei Seniorenumzügen entscheidet weniger die Logistik als die Abfolge der Anträge und Kündigungen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. Sobald der Entschluss steht

    Besichtigung und Kostenvoranschlag

    Der schriftliche Kostenvoranschlag ist die Grundlage für jeden Antrag. Ohne ihn kann weder die Pflegekasse noch das Sozialamt entscheiden, und beide brauchen anschließend Bearbeitungszeit.

  2. 3 Monate

    Mietvertrag kündigen

    Für Mieter gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Monatsende. Beim Wechsel in ein Heim lohnt das Gespräch mit dem Vermieter, viele lassen sich auf eine frühere Beendigung ein, wenn ein Nachmieter bereitsteht.

  3. 6 bis 8 Wochen

    Zuschuss beantragen

    Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse liegen. Legen Sie Pflegegrad, Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung bei, warum die alte Wohnung nicht mehr geeignet ist.

  4. 4 Wochen

    Umzugstermin festlegen und Aussortieren beginnen

    Erst jetzt steht genug fest, um einen Termin zu buchen. Parallel beginnt das Aussortieren, verteilt auf mehrere kurze Termine statt auf einen langen Tag.

  5. 2 Wochen

    Ummeldungen und Nachsendeauftrag

    Renten- und Krankenversicherung, Bank, Apotheke, Hausarzt und Hausnotruf brauchen die neue Adresse. Der Nachsendeauftrag der Post fängt auf, was vergessen wurde.

  6. 1 Woche

    Erste-Nacht-Tasche packen

    Medikamente, Papiere, Brille, Ladegeräte, Wechselwäsche und was zum Einschlafen gebraucht wird, kommen in eine Tasche, die im Auto mitfährt und nicht im Umzugswagen.

Begriffe, die beim Seniorenumzug auftauchen

Fünf Ausdrücke aus Anträgen, Heimverträgen und Beratungsgesprächen, die regelmäßig für Verwirrung sorgen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Der Begriff, unter dem die Pflegekasse Zuschüsse gewährt, wenn eine Wohnung an einen Pflegegrad angepasst oder gegen eine geeignetere getauscht wird. Der Umzug selbst kann darunter fallen, entschieden wird im Einzelfall und immer vor der Durchführung.
Betreutes Wohnen
Eine eigene Wohnung mit Grundleistungen wie Hausnotruf und Ansprechpartner, aber ohne Pflege rund um die Uhr. Der Umzug dorthin ist ein normaler Wohnungsumzug mit weniger Möbeln, nicht der Bezug eines Heimzimmers.
Barrierearm
Nicht dasselbe wie barrierefrei. Barrierefrei ist ein genormter Zustand mit festgelegten Türbreiten und Bewegungsflächen, barrierearm heißt nur, dass die gröbsten Hindernisse fehlen. Für Anträge zählt der Unterschied.
Vorsorgevollmacht
Die Erlaubnis, für eine andere Person zu entscheiden und zu unterschreiben. Wer als Angehöriger einen Umzug beauftragt, sollte sie vorlegen können, sonst fehlt die Grundlage für Vertrag, Kündigung und Wohnungsübergabe.
Erste-Nacht-Tasche
Das Gepäckstück, das nicht im Umzugswagen fährt. Es enthält alles, was in den ersten 24 Stunden gebraucht wird, und ist beim Seniorenumzug wichtiger als bei jedem anderen, weil Suchen abends besonders belastet.

Wir beraten in Ruhe

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir schauen uns die Wohnung an, besprechen, was mitkommt, und nennen einen Festpreis mit allen Positionen.