Sitz in Steglitz, im Einsatz zwischen Wannsee und Marzahn
Umzugsunternehmen Berlin Steglitz

Stellfläche vor der Tür statt Tragweg um den Block

Halteverbotszone in Berlin

Zwölf bis zwanzig Meter freie Bordsteinkante, genau dort, wo Ihre Kubikmeter herunterkommen: das ist der Zweck einer Halteverbotszone. Zufällig frei ist eine solche Lücke in Berlin fast nie. Wir erledigen die Sache von vorn bis hinten, vom Antrag im Bezirk über das Aufstellen und Dokumentieren der Schilder bis zum Abbau am Abend nach dem Umzug.

  • Je Adresse 87 Euro, für Auszug und Einzug zusammen 165 Euro
  • Behördengang, Gebühr, Schildermiete und Abbau stecken darin
  • Fotos mit Zeitstempel als Nachweis für das Ordnungsamt
  • Zonenlänge richtet sich nach dem Fahrzeug, das Ihr Volumen braucht

Beratung und Besichtigung kosten nichts. Sie erhalten einen Festpreis, bevor Sie zusagen.

Aufgestellte Halteverbotsschilder für einen Umzug in Berlin

Die Rechnung geht über den Tragweg

Ein Dreizimmerhaushalt bringt rund 40 Kubikmeter zusammen, in Kartons und Möbelteilen sind das leicht hundert Einzelstücke. Findet der LKW keine Lücke vor dem Haus, steht er achtzig oder hundert Meter weiter, und jedes dieser hundert Stücke legt diese Strecke zu Fuß zurück, das Team auf dem Rückweg gleich noch einmal. Über einen Arbeitstag kommen so mehrere Kilometer Laufweg zusammen.

Im Stundenmodell steht diese Zeit auf Ihrer Rechnung. Zwei zusätzliche Stunden mit drei Helfern und LKW kosten 150 Euro, die Zone kostet 87 Euro. Deshalb raten wir in dichten Lagen konsequent dazu, und deshalb sagen wir es Ihnen auch, wenn sie sich im Einzelfall nicht lohnt.

Der Ablauf

  • Antrag. Straße, Hausnummer, Länge in Metern, Datum und Zeitfenster gehen an das zuständige Bezirksamt.
  • Genehmigung. Je nach Bezirk und Jahreszeit liegt sie nach wenigen Tagen vor, in der Sommersaison nach gut zwei Wochen.
  • Aufstellung. Die Schilder stehen spätestens am vierten vollen Werktag vor dem Termin.
  • Protokoll. Fotos mit Zeitstempel, dazu die Kennzeichen der Wagen, die zu diesem Zeitpunkt schon dort standen.
  • Abbau. Die Schilder verschwinden wieder, sobald das Fahrzeug weg ist. Damit haben Sie nichts zu tun.

Berliner Besonderheiten

Jeder Bezirk bearbeitet Anträge etwas anders, und die Bearbeitungszeiten schwanken deutlich. Zum Monatsende und in den Sommermonaten sollten Sie mit mehr Vorlauf rechnen. In Straßen mit Baustellen, Straßenbahnschienen oder Radwegen kann die Zone abweichend platziert werden, dort kommt es auf die genaue Örtlichkeit an. In reinen Wohnstraßen im Südwesten wird sie manchmal gar nicht genehmigt, weil sie nicht nötig ist. Auch das sagen wir Ihnen dann.

Zuständig ist in Berlin nicht eine zentrale Stelle, sondern das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, in dem die Straße liegt. Ziehen Sie von Steglitz nach Prenzlauer Berg, sind also zwei Bezirksämter mit eigenen Formularen, eigenen Gebühren und eigenen Bearbeitungszeiten beteiligt. Das ist der Hauptgrund, warum wir bei einem Umzug quer durch die Stadt früher anfangen als bei einem Wechsel innerhalb desselben Ortsteils. Beantragt werden Straße, Hausnummer, die benötigte Länge in Metern sowie Datum und Uhrzeit. Genehmigt wird ein fester Zeitraum, nicht ein ganzer Tag pauschal, und die Genehmigung wird sichtbar an den Schildern befestigt.

Was in den 87 Euro steckt

Der Betrag deckt die Verwaltungsgebühr des Bezirks, die Miete der Schilder, zwei Anfahrten für Aufbau und Abbau, das Aufstellprotokoll und die Abstimmung mit dem Amt, falls der Termin sich verschiebt. Für beide Adressen zusammen berechnen wir 165 Euro statt zweimal 87 Euro, weil Antrag und Rückfragen dann in einem Vorgang laufen. Gemessen an der Gesamtsumme eines Umzugs ist das ein Randposten, und einer der wenigen, die sich im Voraus exakt beziffern lassen.

Umgekehrt gibt es Straßen, in denen wir Ihnen von der Zone abraten. Wenn vor dem Haus eine Ladezone, ein Hof oder eine breite Nebenfahrbahn liegt, die am Vormittag verlässlich frei ist, sparen Sie den Betrag. Das entscheiden wir bei der Besichtigung anhand der konkreten Adresse, nicht am Telefon.

Wenn trotzdem jemand in der Zone steht

Damit ist zu rechnen, und dann kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Angerufen werden Ordnungsamt oder Polizei, niemals ein Abschleppdienst auf eigene Faust: Nur die Behörde darf die Umsetzung anordnen, und nur dann trägt der Halter des Falschparkers die Kosten. Vorgelegt wird das Aufstellprotokoll mit Fotos, Zeitstempel und den Kennzeichen der Fahrzeuge, die schon vor dem Aufstellen dort standen. Ohne diesen Nachweis lässt sich nicht belegen, dass die Schilder rechtzeitig da waren, und die Umsetzung wird abgelehnt.

Bis ein Fahrzeug tatsächlich umgesetzt ist, vergeht in Berlin erfahrungsgemäß eine bis zwei Stunden. In dieser Zeit beginnen wir mit den Kartons und den Teilen, die auch über einen längeren Weg gehen, damit der Tag nicht stehenbleibt. Für Sie entstehen durch die Umsetzung selbst keine Kosten, wohl aber durch die verlorene Zeit, wenn nach Stunden abgerechnet wird.

Fünf Fehler, die den Umzugstag ausbremsen

  • Die Zone wird zu kurz beantragt. Zwölf Meter reichen für einen Transporter, für einen 7,5-Tonner sind es fünfzehn bis zwanzig, sonst kommt das Fahrzeug nicht in die Lücke.
  • Das Zeitfenster ist zu eng. Wer nur von 8 bis 12 Uhr beantragt, steht ab Mittag ohne Schutz da, obwohl das Beladen selten pünktlich endet.
  • Die Schilder werden von Anwohnern verschoben oder umgedreht. Deshalb sollte am Vorabend jemand kurz vorbeischauen.
  • Schilder aus dem Baumarkt oder vom Verleih ohne Genehmigung. Ohne behördliche Anordnung sind sie wirkungslos, ein Fahrzeug wird darauf nicht umgesetzt.
  • Die Zone steht an der Auszugsadresse, am Zielort hat sich niemand darum gekümmert. Beladen ist dann leicht, Abladen wird zur Trageübung.

Wenn es kurzfristig wird

Die Vier-Werktage-Frist lässt sich nicht verkürzen, sie ist die Grundlage dafür, dass falsch parkende Fahrzeuge umgesetzt werden dürfen. Bei sehr kurzfristigen Terminen planen wir deshalb anders: mit einer abgestimmten Stellfläche auf einem Hof, mit längerem Tragweg oder mit einem kleineren Fahrzeug. Wie das praktisch aussieht, steht auf der Seite Blitzanfrage.

Buchen Sie die Zone am besten zusammen mit dem Privatumzug, dann legen wir Länge, Zeitfenster und Fahrzeug in einem Schritt fest. Was die Zone neben den übrigen Posten kostet, steht vollständig auf der Preisseite.

Der Fahrplan bis zum Umzugstag

Die Halteverbotszone ist der einzige Teil des Umzugs, bei dem eine Behörde den Takt vorgibt. Diese Reihenfolge hat sich in Berlin bewährt.

  1. 3 Wochen

    Beide Adressen und den Termin durchgeben

    Damit können wir den Antrag früh herausschicken. Zum Monatswechsel und in den Sommerferien arbeiten die Bezirksämter Anträge in der Reihenfolge des Eingangs ab, da zählt jeder Tag Vorsprung.

  2. 2 Wochen

    Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt

    Zwei Wochen sind der realistische Regelfall. Kürzer geht es, ist aber ein Risiko, weil eine Ablehnung oder Rückfrage dann nicht mehr aufzufangen ist.

  3. 1 Woche

    Genehmigung prüfen

    Wir gleichen ab, ob Länge, Datum und Uhrzeit dem entsprechen, was wir beantragt haben. Weicht die Genehmigung ab, etwa wegen einer Baustelle, planen wir das Fahrzeug um.

  4. 4 Werktage

    Schilder aufstellen und dokumentieren

    Die Rechtsprechung verlangt einen Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen, bevor ein bereits parkendes Fahrzeug umgesetzt werden darf. Wir planen vier Werktage, damit ein dazwischenliegendes Wochenende nicht zum Problem wird.

  5. Am Vorabend

    Zone kontrollieren

    Ein kurzer Blick genügt: Stehen beide Schilder noch, zeigen die Pfeile in die richtige Richtung, ist das Datum lesbar. Wer erst am Morgen merkt, dass ein Schild fehlt, hat keine Zeit mehr zu reagieren.

  6. Am Umzugstag

    Falschparker melden lassen

    Das übernimmt das Team, sobald es eintrifft. Je früher die Behörde informiert ist, desto eher ist die Fläche frei, und desto weniger Zeit geht Ihnen verloren.

Begriffe rund um das Haltverbot

Auf Genehmigung, Schild und Rechnung stehen Ausdrücke, die im Alltag anders benutzt werden als in der Verordnung. Fünf davon lohnen sich zu kennen.

Haltverbot und Halteverbot
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt Haltverbot ohne e, im Sprachgebrauch und auf Rechnungen steht meist Halteverbot. Gemeint ist dasselbe. Falls im Genehmigungsbescheid die kürzere Schreibweise auftaucht, ist das kein anderer Vorgang.
Absolutes Haltverbot
Das Zeichen mit dem gekreuzten roten Kreis, ergänzt um Pfeile für Anfang und Ende der Zone sowie ein Zusatzschild mit Datum und Uhrzeit. Absolut heißt: auch kurzes Halten ist untersagt, nicht nur Parken. Genau das macht die Fläche für den LKW frei.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Die Genehmigung des Bezirks, mit der die Zone überhaupt Rechtskraft bekommt. Sie gilt nur für die bewilligte Länge, den bewilligten Ort und den bewilligten Zeitraum. Schilder ohne diese Anordnung sind Dekoration.
Aufstellprotokoll
Die Dokumentation der Aufstellung mit Fotos, Zeitstempel und den Kennzeichen bereits parkender Fahrzeuge. Sie ist der Nachweis gegenüber dem Ordnungsamt, dass die Frist eingehalten wurde, und damit die Voraussetzung für jede Umsetzung.
Umsetzung
Der amtliche Ausdruck für das Versetzen eines Fahrzeugs innerhalb des Stadtgebiets, umgangssprachlich Abschleppen. Angeordnet wird sie von Ordnungsamt oder Polizei, bezahlt vom Halter des Fahrzeugs. Sie selbst dürfen keinen Abschleppdienst beauftragen.

Fragen zur Halteverbotszone

Wie lange vorher muss die Halteverbotszone stehen?

Vier volle Werktage vor dem ersten Zonentag: eher stehen die Schilder nicht rechtssicher. Vorher darf ein Falschparker nicht auf Kosten seines Halters versetzt werden. Vom Antrag bis zum Aufstellen vergehen üblicherweise zehn bis vierzehn Tage, zur Hochsaison im Sommer auch mehr.

Was passiert, wenn trotzdem jemand in der Zone parkt?

Wir holen die Behörde dazu. Das Ordnungsamt nimmt den Verstoß auf und veranlasst die Umsetzung, allerdings nur, wenn wir belegen können, dass die Schilder fristgerecht standen. Der Beleg ist unser Aufstellprotokoll samt Fotos und Zeitstempel, und das legen wir bei jeder Zone an, ungefragt.

Wie lang muss die Zone sein?

Das hängt am Fahrzeug, und das hängt am Volumen. Bis etwa 25 Kubikmeter fahren wir mit dem Transporter, dafür genügen zwölf Meter. Bei einer Hausmenge kommt der 7,5-Tonner, und der braucht fünfzehn bis zwanzig Meter, um überhaupt in die Lücke zu rangieren. Wir beantragen die Länge, die zum eingeplanten Wagen passt.

Brauche ich die Zone an beiden Adressen?

Faustregel: Wo Sie abends eine Runde um den Block drehen müssen, um Ihren eigenen Wagen abzustellen, braucht auch der LKW eine Zone. Innerstädtisch trifft das fast immer zu, in ruhigen Siedlungslagen häufig nur an einer der beiden Adressen. Für beide zusammen berechnen wir 165 Euro statt zweimal 87 Euro.

Kann ich die Halteverbotszone auch selbst beantragen?

Möglich ist das, sinnvoll selten. Sie müssten den Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks stellen, die Gebühr zahlen, Schilder bei einem Verleih mieten, sie fristgerecht aufstellen, dokumentieren und nach dem Umzug zurückbringen. Rechnen Sie zwei eigene Fahrten und einen Behördengang ein. Bei uns ist all das in den 87 Euro enthalten.

Was ist mit Autos, die schon vor dem Aufstellen dort standen?

Diese Fahrzeuge genießen einen gewissen Vertrauensschutz. Sie durften bei der Ankunft dort stehen, also verlangt die Rechtsprechung einen Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen zwischen Aufstellung und Beginn der Zone, bevor umgesetzt werden darf. Wer erst nach dem Aufstellen einparkt, kann dagegen sofort umgesetzt werden.

Gilt die Zone auch in einer Anwohnerparkzone?

Ja. Das Halteverbot ist die stärkere Anordnung und hebt die Parkberechtigung für die genehmigten Stunden auf, auch für Anwohner mit Vignette. Nicht genehmigt wird eine Zone dagegen dort, wo ohnehin nicht gehalten werden darf, etwa auf Busspuren, an Bushaltestellen, vor Feuerwehrzufahrten oder auf geschützten Radfahrstreifen.

Zone gleich mitbuchen

Am einfachsten ist es, wenn wir die Halteverbotszone zusammen mit dem Umzug einplanen. Dann stimmen Länge, Termin und Fahrzeug automatisch zusammen.