Umzugscheckliste
Alles, was vor, während und nach einem Umzug in Berlin zu erledigen ist, nach Zeitraum sortiert. Die Zeitachse beginnt acht Wochen vor dem Termin und endet zwei Wochen danach, weil sich die Fristen genau in diesem Fenster bewegen: Kündigung, Halteverbotszone und Ummeldung haben feste Vorlaufzeiten, die sich nicht verhandeln lassen.
Acht Wochen vorher
- Mietvertrag prüfen: Kündigungsfrist, Kündigungsverzicht, Renovierungsklauseln, vereinbarter Rückgabezustand
- Alte Wohnung schriftlich kündigen, Zugang der Kündigung nachweisbar machen
- Wunschtermin festlegen, möglichst Dienstag bis Donnerstag in der Monatsmitte
- Angebote einholen und Besichtigungstermine vereinbaren
- Klären, ob zwischen Auszug und Einzug eine Lücke entsteht und eine Zwischenlagerung nötig wird
- Bei WG oder Untermiete schriftlich festhalten, wer welchen Teil der Kaution zurückbekommt
Sechs Wochen vorher
- Umzugsunternehmen beauftragen, Termin schriftlich bestätigen lassen
- Urlaub für den Umzugstag und den Folgetag beantragen
- Mit dem Aussortieren beginnen: Keller, Dachboden, Abstellraum, Garage
- Sperrmüll oder Entrümpelung terminieren
- Bei Bedarf Kinderbetreuung für den Umzugstag organisieren
- Renovierung der alten Wohnung planen, falls der Vertrag sie tatsächlich verlangt
Vier Wochen vorher
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten und das Startdatum eintragen
- Strom, Gas, Wasser, Internet und Telefon ummelden oder neu abschließen
- Halteverbotszone für beide Adressen beauftragen
- Umzugskartons und Packmaterial bestellen
- Termin beim Bürgeramt für die Ummeldung buchen
- Aufzug im neuen Haus reservieren, falls erforderlich
- Rundfunkbeitrag ummelden, beim Zusammenziehen eine der beiden Wohnungen abmelden
Zwei Wochen vorher
- Adressänderung an Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse, Vereine
- Schule oder Kita ummelden
- Zimmerweise packen und Kartons doppelt beschriften
- Vorräte aufbrauchen, Tiefkühlfach schrittweise leeren
- Möbel fotografieren, die zerlegt werden, inklusive Rückseiten mit Kabeln
- Liefer- und Rechnungsadressen ändern: Paketdienste, Onlineshops, Abos, Zeitung
Eine Woche vorher
- Kühlschrank abtauen, reinigen und trocknen lassen
- Transportsicherung für die Waschmaschine besorgen
- Kiste für den ersten Abend zusammenstellen
- Wertsachen und Dokumente separat verpacken und selbst transportieren
- Halteverbotsschilder auf korrekte Aufstellung prüfen
- Nachbarn informieren, gerade in Häusern mit engem Treppenhaus
- Wohnungsgeberbestätigung beim neuen Vermieter anfordern, falls sie noch fehlt
Am Umzugstag
- Zählerstände in der alten Wohnung ablesen und fotografieren
- Halteverbotszone kontrollieren, bei Falschparkern das Ordnungsamt rufen
- Team einweisen: was zuerst, was bleibt stehen, wohin am Zielort
- Wohnungsübergabe mit Protokoll durchführen
- Alle Schlüssel übergeben, Anzahl im Protokoll festhalten und quittieren lassen
- Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen
- Verpackungsmaterial und Restmüll nicht im Treppenhaus stehen lassen
Die ersten zwei Wochen danach
- Innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden, Wohnungsgeberbestätigung mitbringen
- Zählerstände an die Versorger melden, damit die Abrechnung stimmt
- Kfz ummelden, falls nötig
- Namensschild an Klingel und Briefkasten anbringen
- Rückzahlung der Kaution im Blick behalten
- Rechnungen für die Steuererklärung ablegen
- Mietkartons zur Abholung bereitstellen
Die Fristen, auf die es ankommt
Kündigung: drei Monate, und der dritte Werktag entscheidet
Bei Wohnraum beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Maßgeblich ist nicht das Datum auf Ihrem Schreiben, sondern der Tag, an dem es beim Vermieter ankommt. Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats ein, zählt dieser Monat mit und das Mietverhältnis endet mit Ablauf des übernächsten Monats. Einen Tag später, und alles verschiebt sich um einen vollen Monat, den Sie zahlen. Samstage zählen bei dieser Rechnung als Werktag, Sonn- und Feiertage nicht.
Deshalb ist der Nachweis wichtiger als der Text: Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit einem Zeugen sind die üblichen Wege. Prüfen Sie außerdem, ob im Vertrag ein befristeter Kündigungsverzicht steht. In diesem Fall läuft die Frist erst danach, und ein zu früh zugesagter Umzugstermin nützt Ihnen nichts. Steht die Wohnung schon fest, kann ein Nachmieter helfen, ist aber nur dann bindend, wenn der Vermieter zustimmt.
Ummeldung: vierzehn Tage nach dem Einzug
Angemeldet wird innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich in der Wohnung wohnen, nicht ab dem Datum im Mietvertrag. Zum Termin brauchen Sie Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld.
In Berlin ist nicht die Frist das Problem, sondern der Termin. Buchen Sie ihn, sobald der Einzugstag feststeht, und schauen Sie dabei nicht nur in das Bürgeramt Ihres Bezirks: Sie dürfen jedes Bürgeramt in Berlin nutzen, und in den Randbezirken sind kurzfristig oft noch Zeiten frei. Eine gesonderte Abmeldung bei der alten Adresse brauchen Sie beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht, die läuft mit der Anmeldung automatisch. Abgemeldet wird nur, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt.
Post, Strom und Internet
Der Nachsendeauftrag braucht einige Werktage Vorlauf und leitet ausschließlich Briefe der Post weiter, keine Pakete anderer Zusteller. Er verschafft Ihnen Zeit, ersetzt aber keine Adressänderung bei Bank, Versicherung und Behörden. Beim Strom gilt: Wenn Sie nichts tun, beliefert Sie der örtliche Grundversorger automatisch, meist zu einem teureren Tarif. Notieren Sie Zählernummer und Zählerstand beider Wohnungen, sonst schätzt der Versorger, und Schätzungen fallen selten zu Ihren Gunsten aus.
Der Internetanschluss ist der Posten mit dem längsten Vorlauf. Zwischen Auftrag und Schaltung liegen je nach Haus mehrere Wochen. Melden Sie den Umzug beim Anbieter früh, und klären Sie vorher, welche Technik im neuen Haus überhaupt anliegt. Für den Rundfunkbeitrag gilt: Gezahlt wird je Wohnung, nicht je Person. Wer mit jemandem zusammenzieht, meldet eine der beiden Wohnungen ab und gibt die Beitragsnummer der bleibenden an, sonst laufen zwei Beiträge weiter.
Was am häufigsten vergessen wird
Der Klassiker ist die Wohnungsgeberbestätigung. Ohne dieses Dokument Ihres neuen Vermieters können Sie sich nicht anmelden, und der mühsam gebuchte Bürgeramtstermin ist umsonst. Fordern Sie es an, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist.
Zweitens die Halteverbotszone am Zielort. Viele denken nur an die Auszugsadresse. Wenn am Einzugsort kein Platz für das Fahrzeug ist, wird jeder Karton hundert Meter getragen, und der Umzugstag verlängert sich erheblich. Details dazu unter Halteverbotszone.
Drittens die Nebenräume. Kellerabteil, Fahrradkeller und Dachbodenfach werden beim Auszug regelmäßig übersehen und beim Einzug nicht abgefragt. Lassen Sie sich zeigen, welches Abteil zur Wohnung gehört, und prüfen Sie, ob es abschließbar ist. Viertens die Schlüsselzahl: Notieren Sie im Protokoll, wie viele Wohnungs-, Haus- und Kellerschlüssel Sie zurückgeben. Fehlt später einer, geht es schnell um die Kosten einer neuen Schließanlage.
Fünftens die Versicherungen. Hausrat- und Haftpflichtversicherung müssen die neue Adresse kennen, sonst steht im Schadensfall die Deckung infrage. Und sechstens der Zeitpuffer danach: Lampen anschließen, Küche anpassen, Waschmaschine anschließen. Wer dafür keinen Handwerkertermin vorbereitet hat, sitzt die erste Woche unter der Deckenfassung. Wie sich der ganze Ablauf zeitlich sortieren lässt, steht unter Umzug planen, die Kostenseite unter Was kostet ein Umzug. Wenn zwischen Auszug und Einzug Wochen liegen, hilft eine Einlagerung, und was gar nicht mit soll, klärt die Entrümpelung.
Begriffe, die auf der Liste auftauchen
Fünf Ausdrücke, die in Mietverträgen und Formularen stehen und regelmäßig für Rückfragen sorgen.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Eine kurze Bescheinigung des neuen Vermieters oder der Hausverwaltung über Einzugsdatum und Anschrift. Ohne sie nimmt das Bürgeramt die Anmeldung nicht entgegen. Der Vermieter ist verpflichtet, sie auszustellen.
- Zugang der Kündigung
- Der Zeitpunkt, zu dem Ihr Kündigungsschreiben beim Vermieter ankommt. Nur er zählt für die Frist, nicht das Datum auf dem Brief und nicht der Tag der Absendung.
- Ersatzversorgung
- Wenn Sie Strom beziehen, ohne einen Vertrag für die neue Adresse abgeschlossen zu haben, liefert der örtliche Grundversorger automatisch weiter. Der Tarif dafür ist in der Regel teurer als jeder gewählte Vertrag.
- Übergabeprotokoll
- Das schriftliche Protokoll zur Wohnungsrückgabe mit Zählerständen, Mängeln und Schlüsselzahl, von beiden Seiten unterschrieben. Es entscheidet später darüber, was von der Kaution einbehalten werden darf.
- Nachsendeauftrag
- Ein kostenpflichtiger Dienst der Post, der Briefe an die neue Adresse weiterleitet. Er ersetzt keine Adressänderung bei Behörden und Banken, sondern verschafft nur Zeit dafür.
Wie viel kostet Ihr Umzug?
Schildern Sie uns kurz Wohnung, Stockwerk und Wunschtermin. Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis, meist noch am selben Werktag.